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-  * Die Regel trifft auf alle Rufnummern zu, die mit einer Amts-Null beginnen und danach eine Null für die Ortsvorwahl enthalten. +  * Die Regel trifft auf alle Rufnummern zu, die mit einer Amtsnull beginnen und danach eine Null für die Ortsvorwahl enthalten. 
   * Darauf muss zwingend eine Zahl zwischen 2 bis 9 folgen.    * Darauf muss zwingend eine Zahl zwischen 2 bis 9 folgen. 
   * Danach ist jede Kombination gültig, die entweder aus einer 0 und einer Ziffer 1 bis 9 besteht oder aus der Kombination einer Zahl 1 bis 9 und einer 0.    * Danach ist jede Kombination gültig, die entweder aus einer 0 und einer Ziffer 1 bis 9 besteht oder aus der Kombination einer Zahl 1 bis 9 und einer 0.